Schulung in der eigenen Häuslichkeit (§ 45 SGB XI)
Was bedeutet „Schulung in der eigenen Häuslichkeit?“
Das bedeutet, dass eine erfahrene, examinierte Fachkraft der Sozialstation eine Schulung in Ihrer eigenen Wohnung durchführt. Sie berät Sie individuell, unterstützt und begleitet Sie.
Was können Sie bei dieser Schulung lernen ?
– eine Vertiefung von Kenntnissen bei Ihrer Pflegetätigkeit
– spezielle Lagerungen und Transfers
– Vermeidung von Druckstellen (Dekubitalgeschwüre)
– Vermeidung von Folgeerkrankungen (Lungenentzündung, Gelenksteife)
– Krankenbeobachtung
– Spezielle Pflege bei bestimmten Erkrankungen (Krebs, Schlaganfall, Demenz …)
– rückenschonendes Arbeiten und rückenschonende Hebetechniken
– den sicheren Umgang mit Pflegehilfsmitteln
– Umgang mit Medikamenten
Außerdem bietet die Schulung Raum für persönliche Unterstützung bei seelischer oder körperlicher Belastung.
Dauer und Kosten der Schulung
Die Schulung findet in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen statt und dauert in der Regel 2 Std. Bei Bedarf können weitere Schulungen vereinbart werden, insgesamt bis zu 8 Std. Die Schulungen sind für die Teilnehmer kostenlos. Die Rechnung wird von der Pflegekasse erstattet.