Kurzzeitpflege
Ein Anspruch besteht:
- wenn Häusliche Pflege im erforderlichen Umfang nicht erbracht werden kann (z. B. Urlaub, Pflegeperson im Krankenhaus …)
- wenn teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) nicht ausreicht
- bei einer Übergangszeit, im Anschluss an eine stationäre Behandlung
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.224,00 € je Kalenderjahr.
Die Kurzzeitpflege kann maximal 8 Wochen je Kalenderjahr (nicht nur am Stück) in Anspruch genommen werden.
Die Kurzzeitpflege muss in einer stationären Einrichtung erfolgen.
Ein Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
So können pflegende Angehörige besser die Unterstützung wählen, die in ihrer konkreten Situation am besten hilft.