Hilfsmittel
Pflegemittel zum Verbrauch
- Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse monatlich
bis zu 40,- €. Hier ist keine Zuzahlung zu leisten, z. B: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe.
- Inkontinenzprodukte werden über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet!
Technische Hilfsmittel
Wohnraumanpassung
Wenn dadurch die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Zuschüsse bis zu einer Höhe von 4.000,- € je Maßnahme sind möglich. Vorhergehende Beantragungen bei der Pflegekasse nötig!
Pflegebedürftige, die in Wohngruppen oder Wohngemeinschaften leben, erhalten darüber hinaus weitere Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen, maximal jedoch bis zu 16.000,00 € pro Wohngruppe.